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Corona Erwerbsersatzentschädigung für Eltern

Was ist der Corona-Elternurlaub ?

Der Corona-Elternurlaub wurde auf Druck der Gewerkschaften für Eltern eingeführt, bei denen aufgrund von Covid-19 und damit einhergehenden Kinderbetreuung (Ausfall Fremdbetreuung) während der Arbeitszeit Lohneinbussen entstanden sind. Der Corona-Elternurlaub schützt alle erwerbstätigen Eltern mit Kindern unter 12 Jahren vor Lohneinbussen. Anspruch konnte ab dem 16. März 2020 und nach vier Tagen Betreuungsabwesenheit geltend gemacht werden. Bis Mitte Juni haben jedoch nur 6’400 Arbeitnehmende Corona-Elternurlaub beantragt, obwohl viel mehr Personen von Erwerbsausfällen betroffen waren.

 

Wann habe ich Anspruch auf Corona-Elternurlaub ?

Der Anspruch auf Corona-Elternurlaub gilt für die Zeit, in der du als Elternteil wegen Kinderbetreuung (fehlende Fremdbetreuungsmöglichkeit) weniger als normalerweise arbeiten konntest und deshalb weniger Lohn erhalten hast Unter Fremdbetreuung fallen neben Kitas, Schulen und schulergänzender Betreuung auch die Aufsicht durch Grosseltern, falls sie zur Risikogruppe gehören.

 

Wie viel Geld erhalte ich mit dem Corona-Elternurlaub ?

Dank Corona-Elternurlaub erhalten erwerbstätige Eltern maximal 80 Prozent ihres monatlichen Bruttolohns, bzw. höchstens 196 Franken pro Tag. Pro Arbeitstag wird Eltern gemeinsamer Kinder jedoch nur eine Entschädigung ausbezahlt.

 

Wo beanspruche ich den Corona-Elternurlaub ?

Corona-Elternurlaub kann bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragt werden. Im Zweifelfalls könnt ihr bei euer Sektion nachfragen.

 

Was muss ich für den Corona-Elternurlaub einreichen ?

  • Die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate vor dem Unterbruch oder der Reduktion der Erwerbstätigkeit;
  • Eine Auflistung, welche ausgefallenen Betreuungstage entschädigt werden sollen;
  • Einen Nachweis über den Ausfall der vorschulischen Kinderbetreuung;
  • Eine Bescheinigung des ausfallenden Lohns durch den Arbeitgeber.

 

Ich habe bis jetzt keinen Corona-Elternurlaub beantragt. Bin ich jetzt zu spät ?

Nein, aber bald. Der Corona-Elternurlaub kann nur noch bis am 16. September 2020 beantragt werden. Danach können keine Anträge mehr erhoben werden – auch nicht rückwirkend.

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