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Hat sich deine Ausbildungssituation innerhalb des Betriebes aufgrund der Corona Massnahmen verschlechtert?

Bestehen Unklarheiten betreffend der bevorstehenden praktischen Lehrabschlussprüfung? (siehe unten)

Bist du von Kurzarbeit betroffen oder hast sonst rechtliche Fragen?

Werden die Schutzmassnahmen nicht richtig umgesetzt? (klick hier) 

Setz dich mit uns in Verbindung. Bei uns bist du nicht allein. Wir klären offen Fragen und helfen dir bei deiner Ausbildung.

 

Für Lehrabsolventen gilt folgendes:

Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner an einem ausserordentlichen Nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung vom 9. April 2020 auf eine schweizweit abgestimmte Lösung geeinigt, um den diesjährigen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern ihren Berufsabschluss zu ermöglichen.

Prüfung der schulischen Ausbildung: Es finden keine Abschlussprüfungen in den Berufskenntnissen und der Allgemeinbildung statt. Die Noten werden aus den Erfahrungsnoten und in der Allgemeinbildung zusätzlich aus der Vertiefungsarbeit berechnet. Wir erlauben uns, Sie ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Fernunterricht von Ihnen allen weiterhin seriös umgesetzt wird, dies nicht zuletzt, damit die seitens der Arbeitswelt geforderten Kompetenzen und hochgesteckten Lernziele erreicht werden können und der Eintritt in die Arbeitswelt, bzw. in weiterführende Ausbildungen, gewährleistest ist.

Prüfung der praktischen Arbeit: Je nach Beruf soll eine praktische Prüfung oder eine Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb durchgeführt werden. Die im jeweiligen Beruf bzw. Berufsfeld zuständige Organisation der Arbeitswelt beantragt die von ihr bevorzugte Variante für ein schweizweit durchführbares Verfahren. Sie zeigt dabei auch auf, wie die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Schutzmassnahmen eingehalten werden können.

D.h. die Branchen erarbeiten aktuell Möglichkeiten und Prüfen ob und in welcher Form die praktische Prüfung stattfindet wird und / oder soll.

Für die Maturitätsprüfungen (Berufsmaturität, Passerellen) verfolgen Bund und Kantone das Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge ihre Abschlusszeugnisse termingerecht erhalten und sich fristgemäss an den Institutionen der Tertiärstufe einschreiben können. Über die Modalitäten in der aktuellen ausserordentlichen Situation soll bis spätestens Anfang Mai entschieden werden.

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